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Kosten & Gebühren

Gebühren des Rechtsanwalts

Jeder in Deutschland zugelassene Anwalt ist verpflichtet seine Leistungen, entweder nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) abzurechnen oder nach individueller Vereinbarung als Pauschal- oder Stundenhonorar.
Jeder in Deutschland zugelassene Anwalt ist verpflichtet seine Leistungen, entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen oder nach individueller Vereinbarung als Pauschal- oder Stundenhonorar.
Sind Sie vermögenslos, besteht die Möglichkeit bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen.
Abhängig von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ist bei gerichtlicher Vertretung auch eine Abrechnung über Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe möglich.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, teilen Sie uns dies bei Kontaktaufnahme direkt mit. Gerne setzen wir uns parallel mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung, um die Kostenübernahme zu klären.
Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich. Gerne erläutern wir Ihnen vorab weitere Einzelheiten.

Gebühren des Notars

Soweit bundesrechtlich nicht anderes bestimmt ist, darf der Notar die Kosten für seine Amtstätigkeit nur nach dem GNotKG erheben.
Die Abrechnungen der notariellen Gebühren folgt ähnlich dem RVG nach Gegenstandwerten. Beratungs- und Prozesskostenhilfe, wie sie im RVG vorgesehen sind, gibt es bei der Berechnung der Notarkosten nicht.
Auch trägt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten im Regelfall nicht.
Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich. Gerne erläutern wir Ihnen vorab weitere Einzelheiten.

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