Strafrecht &
Ordnungswidrigkeiten

Zu Recht oder zu Unrecht?

Ob gewollt oder ungewollt kann man in den Blick der Ermittlungs- oder Bußgeldbehörden geraten. Häufig stellt sich die Frage, ob das Einschreiten rechtmäßig ist oder den rechtlichen Boden eines fairen Verfahrens und der Vorgabe der Unschuldsvermutung nach Art. 6 EMRK verlässt.
Wir vertreten und verteidigen Sie, klären den Sachverhalt durch Akteneinsicht und stehen Ihnen im Verfahren zur Seite, da wir Ihre Rechte als Betroffene in Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren kennen.

Rund um das Strafrecht.

Cordt & Linden berät bei Vertrag, Lohn, Kündigung, Urlaub, Abfindung, Betriebsrat und unterstützen unsere Mandanten mit unserem Wissen im Arbeitsrecht und im Sozialrecht.